AGB

1. Allgemeines

1) Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehenden oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers wird von uns ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen; insbesondere gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen als Anerkennung unserer Bedingungen.
2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt als auch gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Geschäftsbedingungen dementsprechend auch für Krankenhäuser jedweder Rechtsform und niedergelassene Ärzte Gültigkeit haben.

2. Angebot

1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus diesen nichts anderes ergibt.
2) Bestellungen, die als Angebote im Sinne von § 145 BGB zu betrachten sind, können von uns innerhalb von vier Wochen angenommen werden und sind solange bindend.
3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind.
4) Wir sind unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers berechtigt, angemessene Veränderungen an den Produkten vorzunehmen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Der Versand wird gesondert in Rechnung gestellt, die Verpackung ist inklusive.
2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere – aber nicht nur – aufgrund von Arbeits- oder Materialpreissteigerungen eintreten.
3) Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5) Sofern sich aus den getroffenen Vereinbarungen oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug mit der Bereitstellung zur Lieferung fällig. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% pro Jahr zu fordern. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Verzugsfalle sind wir darüber hinaus berechtigt, alle unsere Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, sofort fällig zu stellen.
6) Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt sind oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

4. Lieferung und Lieferzeit

1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2) Eine Transportversicherung ist vom Besteller abzuschließen, wenn er sie wünscht.
3) Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
4) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller notwendigen Fragen bzgl. des jeweiligen Auftrags voraus.
5) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6) Der Besteller ist berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, nachdem wir in Verzug geraten sind. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Kardinalpflichten beruht. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzungen dieses Paragraphen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung fortgefallen ist. In diesen Fällen ist jedoch unsere Haftung mit den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
8) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
9) In Fällen höherer Gewalt und in Fällen, in denen unvorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse bestehen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Beginn und Ende solcher Hindernisse teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Sofern hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert wird, sind sowohl der Besteller als auch wir unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, bezüglich der von dem Hindernis betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

5. Gewährleistung

1) Der Besteller hat nur dann Anspruch auf Gewährleistung berechtigt, wenn er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, untersucht hat und uns einen auftretenden Mangel (sog. offensichtlicher Mangel) unverzüglich angezeigt hat. Zeigt sich ein solcher Mangel (sog. versteckter Mangel) später, so muss der Besteller die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels vornehmen; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Paragraph 377 HGB findet Anwendung. Vor einer weiteren Geltendmachung der Gewährleistung behalten wir uns eine Prüfung der Beanstandung ausdrücklich vor. Nur von uns anerkannte Beanstandungen führen zu Gewährleistungsansprüchen. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.
2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
3) Sofern der Besteller seinen Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist, ist er berechtigt, uns zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung eine angemessene Frist, mindestens 30 Tage, zu setzen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besteller weder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) noch zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berechtigt.
4) Sofern die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlägt, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

6. Rücknahme von Produkten

Carmonja GmbH nimmt Produkte unter folgenden Bedingungen zurück:
_ Ausschließlich Artikel des regulären Sortiments
_ Bis zu 30 Tage nach Rechnungsstellung
_ Ausschließlich wiederverwendbare Produkte (keine Einwegprodukte)
_ Unbeschädigte Verpackung und unbenutztes Produkt
_ Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
_ Defekte Produkte werden ohne Abzüge gutgeschrieben.
Die Rückgabe von einwandfreien Produkten erfolgt unter Abzug einer Gebühr 25%
Wiederaufbereitungskosten, mindestens aber 150 EUR.

7. Haftung

1a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, unserer leitenden Angestellten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber Unternehmern nicht.
1b) Uneingeschränkt haften wir, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren leitenden Angestellten beruht, wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wenn wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder vertragswesentliche Pflicht verletzt haben.
2) Soweit sich aus Ziffer 1 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
5) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

8. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, angerechnet.
2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache sorgfältig zu behandeln. Auf unseren Wunsch hin ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten angemessen zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, ist der Besteller verpflichtet, diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich evtl. Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach einer evtl. Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt auch nach der Abtretung ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder er sonstwie die Zahlungen eingestellt hat, verpflichten wir uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen. Auf unsere Anforderung ist der Besteller jedoch verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.
4) Eine eventuelle Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
5) Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen untrennbar vermischt wird, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den übrigen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Eigentum für uns.
6) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt bei uns.

9. Sonstiges

1) Erfüllungsort für die Lieferung ist unsere Geschäftsstelle in Deutschland, für die Zahlungen unser Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
3) Der Gerichtsstand ist München.
4) Sofern durch uns Auskünfte und Beratungen gegeben werden, befreit dies den Besteller nicht von eigenen Prüfungspflichten. Dies gilt insbesondere für Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte für bestimmte Verfahren und Zwecke.
5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so beeinflusst dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Die Parteien werden für die unwirksame Bestimmung eine neue Bestimmung vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem bei Vertragsschluss Gewünschten entspricht.
6) Aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder der anderweitigen Gegebenheiten erforderliche Änderung und / oder Anpassung dieser AGB kann der Verwender vornehmen. Erfolgte Änderungen und / oder Anpassungen sind dem Kunden mitzuteilen, der der Änderung und / oder Anpassung widersprechen oder sein Einverständnis erklären kann. Schweigen des Kunden auf die Bedingungsänderung / -anpassung gilt als Einverständnis.

© Copyright 2014 Carmonja® GmbH

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